Wangenheim
Als Polizeibeamter/-in trägt man viel Verantwortung und sorgt für Sicherheit, wobei sie stets Gefahren ausgesetzt sind. Doch was ist mit der eigenen Sicherheit für Polizeibeamte/-in? Was geschieht, wenn man vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird wegen Polizeidienstunfähigkeit?
Der Polizeibeamte ist polizeidienstunfähig, wenn er zu jederzeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist.
Der Polizeibeamte ist polizeidienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt.
Dies kann durch körperliche oder geistliche Schwäche verursacht werden.
Gemäß PDV 300 reicht es aus, wenn ein funktionsmindernder Substanzverlust oder Bewegungseinschränkungen am Daumen oder Zeigefinger vorliegen. D. h. wenn der Umgang mit der Dienstwaffe nicht mehr gegeben ist, wird ein Polizeibeamter/-in polizeidienstunfähig.
Dabei ist auch zu unterscheiden:
Diese Versorgungslücke sollte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichert werden, um die finanzielle Einbuße zu vermeiden.