Wangenheim
Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversicherung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen.
(Freie) Heilfürsorge ist der (unentgeltliche) Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten. Dabei entsprechen die Leistungen aus der Heilfürsorge in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind dienstherren- bzw. verordnungsabhängig.
Der Heilfürsorgeanspruch ist immer zeitlich begrenzt.
Er endet, je nach Berufsgruppe und Dienstherr z. B. mit
Der Heilfürsorgeanspruch kann enden
Mit Wegfall der Heilfürsorge haben Beamte dann Anspruch auf Beihilfe. Aus diesem Grund benötigen Heilfürsorgeberechtigte während ihrer aktiven Zeit unbedingt eine Anwartschaftsversicherung, denn mit ihr wird der Beamte garantiert und ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung aufgenommen.