Polizeiagentur

Wangenheim

Was ist Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversicherung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen.

(Freie) Heilfürsorge ist der (unentgeltliche) Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten. Dabei entsprechen die Leistungen aus der Heilfürsorge in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind dienstherren- bzw. verordnungsabhängig.

Der Heilfürsorgeanspruch ist immer zeitlich begrenzt.

Er endet, je nach Berufsgruppe und Dienstherr z. B. mit

  • dem Ende der aktiven Dienstzeit
  • Eintritt der Dienstunfähigkeit

Der Heilfürsorgeanspruch kann enden

  • mit dem Ende der Ausbildung
  • durch Versetzung

Was ist eine Anwartschaft?

Mit Wegfall der Heilfürsorge haben Beamte dann Anspruch auf Beihilfe. Aus diesem Grund benötigen Heilfürsorgeberechtigte während ihrer aktiven Zeit unbedingt eine Anwartschaftsversicherung, denn mit ihr wird der Beamte garantiert und ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung aufgenommen.

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